Coronavirus – Aussetzung der Entgelte für den Besuch von Kindertagesstätten

Sehr geehrte Damen und Herren,

alle Kindertageseinrichtungen und erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen haben mit Wirkung vom 16.03.2020 als Konsequenz der Corona-Pandemie durch das Niedersächsische Kultusministerium eine Betriebsuntersagung erhalten. Lediglich eine Notunterbringung für Kinder von Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen ist zulässig. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Osnabrück hat Ende März 2020 beschlossen, ab 01.04.2020 keine Entgelte und Kostenbeiträge mehr für Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege zu erheben.

Die Befreiung gilt für alle zahlungspflichtigen Betreuungsangebote in Kinderkrippen und altersübergreifenden Gruppen (0 Jahre bis Vollendung 3 Lebensjahr), in Kindergartengruppen für die Betreuung über 8 Stunden hinaus (3 Jahre bis Einschulung) und in Horten und kooperativen Horten (Schulkinder). Die Befreiung umfasst die Betreuungsentgelte und das Entgelt für die Mittagverpflegung.

Auch für die Betreuung in Notgruppen wird auf die Erhebung eines Entgeltes verzichtet.

Der Verzicht auf die Entgelte bleibt so lange bestehen, bis die Betreuungsangebote wieder geöffnet werden.

Für März 2020 wird keine Erstattung an die Eltern gewährt.

Ich weise darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Erstattung der Entgelte besteht und es sich bei der Befreiung ab April 2020 um eine freiwillige Leistung der Stadt Osnabrück handelt.

Folgendes ist von Ihnen zu beachten:

Sofern bei Ihnen eine Beitragsübernahme nach § 90 Sozialgesetzbuch VIII besteht oder Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, veranlassen Sie bitte nichts, der Betrag wird nicht mehr von Ihrem Konto eingezogen bzw. bereits abgebuchte Beträge werden unverzüglich an Sie erstattet.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, Ihre Einzugsermächtigungen nicht zu kündigen und auch auf von Ihnen beauftragte Rückbuchungen durch Ihr Geldinstitut abzusehen.

Sofern Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, kann dieser ab April unterbrochen werden. Sobald sich abzeichnet, dass die Betreuungsangebote wieder geöffnet werden, besteht selbstverständlich die Verpflichtung, den Dauerauftrag wieder aufleben zu lassen. Sofern Sie Ihren Dauerauftrag weiterbestehen lassen, werden Ihnen die gezahlten Beträge zeitnah erstattet.

Ich hoffe, dass die durch Regierung und Stadt Osnabrück getroffenen Maßnahmen baldmöglichst Wirkung zeigen und sich die Coronakrise zumindest soweit beruhigt, dass Ihnen die Kindertagesbetreuung wieder uneingeschränkt und verlässlich angeboten werden kann. Bis dahin wünsche ich Ihnen und Ihren Familien alles Gute und vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Lemme

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