Sehr geehrte Damen und Herren,
alle Kindertageseinrichtungen und erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen haben mit Wirkung vom 16.03.2020 als Konsequenz der Corona-Pandemie durch das Niedersächsische Kultusministerium eine Betriebsuntersagung erhalten. Lediglich eine Notunterbringung für Kinder von Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen ist zulässig. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Osnabrück hat Ende März 2020 beschlossen, ab 01.04.2020 keine Entgelte und Kostenbeiträge mehr für Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege zu erheben.
Die Befreiung
gilt für alle zahlungspflichtigen Betreuungsangebote in Kinderkrippen und
altersübergreifenden Gruppen (0 Jahre bis Vollendung 3 Lebensjahr), in
Kindergartengruppen für die Betreuung über 8 Stunden hinaus (3 Jahre bis
Einschulung) und in Horten und kooperativen Horten (Schulkinder). Die Befreiung
umfasst die Betreuungsentgelte und das Entgelt für die Mittagverpflegung.
Auch für die Betreuung in Notgruppen wird auf die Erhebung eines Entgeltes verzichtet.
Der Verzicht
auf die Entgelte bleibt so lange bestehen, bis die Betreuungsangebote wieder
geöffnet werden.
Für März 2020
wird keine Erstattung an die Eltern gewährt.
Ich weise
darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Erstattung der Entgelte besteht und es
sich bei der Befreiung ab April 2020 um eine freiwillige Leistung der Stadt
Osnabrück handelt.
Folgendes ist von Ihnen zu beachten:
Sofern bei
Ihnen eine Beitragsübernahme nach § 90 Sozialgesetzbuch VIII besteht oder Sie
eine Einzugsermächtigung erteilt haben, veranlassen Sie bitte nichts,
der Betrag wird nicht mehr von Ihrem Konto eingezogen bzw. bereits abgebuchte
Beträge werden unverzüglich an Sie erstattet.
Aus diesem
Grund bitte ich Sie, Ihre Einzugsermächtigungen nicht zu kündigen und auch auf
von Ihnen beauftragte Rückbuchungen durch Ihr Geldinstitut abzusehen.
Sofern Sie
einen Dauerauftrag eingerichtet haben, kann dieser ab April unterbrochen
werden. Sobald sich abzeichnet, dass die Betreuungsangebote wieder geöffnet
werden, besteht selbstverständlich die Verpflichtung, den Dauerauftrag wieder
aufleben zu lassen. Sofern Sie Ihren Dauerauftrag weiterbestehen lassen, werden
Ihnen die gezahlten Beträge zeitnah erstattet.
Ich hoffe,
dass die durch Regierung und Stadt Osnabrück getroffenen Maßnahmen
baldmöglichst Wirkung zeigen und sich die Coronakrise zumindest soweit
beruhigt, dass Ihnen die Kindertagesbetreuung wieder uneingeschränkt und
verlässlich angeboten werden kann. Bis dahin wünsche ich Ihnen und Ihren
Familien alles Gute und vor allem Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Lemme
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