Voraussetzungen für eine Notbetreuung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
heute Vormittag erreichten uns nun Informationen der Abteilung Kirchengemeinden/Referat Kindertagesstätten. Diese beziehen sich nun auf den Entwurf der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die zum kommenden Montag, (11.01.2021) Gültigkeit haben soll.
Wir werden uns nun an dieser Entwurfsgrundlage orientieren und geben daher folgende Informationen bezüglich des Vorgehens ab dem 11.01.2021 an Sie weiter: