Maßnahmen in Kita und Schule bleiben im Februar bestehen

Im Februar gilt vorerst weiter:

Kindertageseinrichtungen bieten weiterhin eine Notbetreuung in der Regel bis zur Hälfte der üblichen Gruppengrößen an (Krippe bis 8 Kinder, Kindergarten bis 13 Kinder, Hort bis 10 Kinder), sind im Grundsatz aber geschlossen. Tagespflegepersonen können aufgrund der Kleinstgruppen von maximal 5 zeitgleich betreuten fremden Kindern weiterhin im üblichen Rahmen Betreuung anbieten. Für Großtagespflegestellen gelten analoge Regelungen wie für die Kindertageseinrichtungen.

Dies ist nur ein Auszug aus der Presseinformation vom 10.02.2021. Den vollständigen Beitrag finden Sie hier:

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/massnahmen-in-kita-und-schule-bleiben-im-februar-bestehen-197120.html

Voraussetzungen für eine Notbetreuung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
heute Vormittag erreichten uns nun Informationen der Abteilung Kirchengemeinden/Referat Kindertagesstätten. Diese beziehen sich nun auf den Entwurf der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die zum kommenden Montag, (11.01.2021) Gültigkeit haben soll.
Wir werden uns nun an dieser Entwurfsgrundlage orientieren und geben daher folgende Informationen bezüglich des Vorgehens ab dem 11.01.2021 an Sie weiter:

Stellenangebot

Für unsere Kindertagesstätte Heilig Geist suchen wir für zu sofort
eine sozialpädagogische Fachkraft / Erzieher m/w/d

  • mit 20,5 Wochenstunden für unsere Krippengruppe /Ganztagsgruppe.
    Die Stelle ist aufgrund von Elternzeit zunächst befristet.
    Für unser Team suchen wir motivierte, freundliche und engagierte Mitarbeiter.

Wir bieten:

  • Eine Vergütung nach Arbeitsvertragsordnung für Mitarbeiter im kirchlichen Dienst (AVO – in Anlehnung an TVÖD)
  • eine betriebliche Altersversorgung KZVK
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Bei Interesse senden Sie uns bitte eine aussagekräftige Bewerbung an die
Kindertagesstätte Heilig Geist
Lerchenstr. 95
49088 Osnabrück
z.H. Frau Lemme
Telefon: 0541/5805060
E-Mail: heilig-geist-kindergarten@christus-koenig-os.de

Lernen Sie unser Haus kennen!

Herzliche Einladung an alle interessierten Eltern!

Wir laden am 27. Oktober 2020, in der Zeit von 16 – 18 Uhr in unsere Kita ein.

In dieser Zeit haben Sie Gelegenheit unser Haus kennen zu lernen, Eindrücke von unserem Konzept zu gewinnen und mit den Mitarbeiterinnen ins Gespräch zu kommen.

Diese Einladung gilt unter den aktuellen Hygienevorschriften und Corona-Verordnungen. Das Betreten der Einrichtung ist nur mit Mund-Nasen-Schutz und der Abgabe der persönlichen Daten möglich.

Das Team der Kath. Kita. Heilig Geist

Interimsempfehlungen des NLGA zum Vorgehen beim Auftreten von banalen respiratorischen Erkrankungen in Kindergemeinschaftseinrichtungen

Interimsempfehlungen

Auch in der Coronavirus-Pandemie gilt die allgemein gültige Regel, dass Kinder, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, unabhängig von der Ursache, nicht in die Betreuung gegeben werden sollten.
Die nachfolgenden Empfehlungen gelten für die aktuelle Situation in Niedersachsen, die von sehr niedrigen Covid-19 Fallzahlen geprägt ist, so dass die 7-Tage-Inzidenzen bei kleiner gleich 35 Fälle / 100.000 Einwohner liegen. Anpassungen der Empfehlungen an die sich ggf. ändernde Situation werden vorgenommen.

– Für Kinder, die einen banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens bzw. ohne deutlichen Krankheitswert haben (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten) oder die eine anamnestisch bekannte Symptomatik (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie) aufweisen, ist ein Ausschluss von der Betreuung nicht erforderlich.
– Wenn bei niedrigen Covid-19 Fallzahlen bzw. bei einer niedrigen Anzahl von Neuerkrankungen in der Bevölkerung keine weiteren Anhaltspunkte auf eine SARS-CoV-2 Exposition vorliegen (z.B. kein wissentlicher Kontakt zu einem bestätigten Fall oder keine Covid-19 Erkrankung bei den Erwachsenen in der Familie), soll – wie sonst auch – bei Infekten mit einem ausgeprägteren Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) die Genesung abgewartet werden (siehe auch nachfolgenden Punkt). Nach 48 Stunden Symptomfreiheit (i.S. einer deutlichen und nachhaltigen Besserung der Ausgangssymptomatik) kann die Einrichtung ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden.
– Kinder mit schwererer Symptomatik (z.B. Fieber (ab 38,5°C) oder akuter, unerwartet aufgetretener Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltender starker Husten, der anamnestisch sonst nicht erklärbar ist) sollten ärztlich vorgestellt werden. Die Ärztin/ der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zur Kinderbetreuung zu beachten sind.
Es wird hier auch an die Eigenverantwortlichkeit der Eltern und deren Sorgfaltspflicht sowie an die Expertise der Erziehenden appelliert, im Interesse der Kinder und der Einrichtung zu handeln.

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